Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, den Antrag zu genehmigen und alle weiteren Schritte zur Eröffnung
eines Bauleitplanverfahrens in die Wege zu leiten.
Mit dem
Antragsteller ist eine Durchführungsvereinbarung abzuschließen, er hat die
Kosten des Verfahrens zu tragen.