Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt für die Flurstücke 1053, 1054, 1055 u. 9097 (Teilfläche) der Gemarkung Pfersdorf die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Am Pfersbach“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. § 1 BauGB, mit dem Ziel Dorfgebietsflächen nach § 5 BauNVO auszuweisen. Die geplante Größe des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes umfasst vorläufig eine Fläche von ca. 1.730 m².

 

Die verfahrensgegenständliche Bebauungsplanänderung entspricht nicht den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Poppenhausen. In diesem ist der Geltungsbereich als Grünland ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Poppenhausen muss entsprechend parallel zum Bebauungsplan geändert werden.

 

Der Gemeinderat beschließt daher die Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans.

 

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde die Planungsschmiede Braun, Würzburg beauftragt.