Sitzung: 30.05.2022 GR/06/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für die Flurstücke 1053, 1054, 1055 u.
9097 (Teilfläche) der Gemarkung Pfersdorf die Aufstellung der 2. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplans „Am Pfersbach“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. § 1
BauGB, mit dem Ziel Dorfgebietsflächen nach § 5 BauNVO auszuweisen. Die
geplante Größe des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes umfasst
vorläufig eine Fläche von ca. 1.730 m².
Die verfahrensgegenständliche Bebauungsplanänderung entspricht
nicht den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde
Poppenhausen. In diesem ist der Geltungsbereich als Grünland ausgewiesen. Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde Poppenhausen muss entsprechend parallel zum
Bebauungsplan geändert werden.
Der Gemeinderat beschließt daher die Änderung des
Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der
Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde die Planungsschmiede Braun,
Würzburg beauftragt.