Sitzung: 04.04.2022 GR/04/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das geplante Vorhaben – vorbehaltlich einer Privilegierung nach § 35 Bau
GB –
zu genehmigen und
das Einvernehmen, bei Vorlage planungsreifer Unterlagen, in Aussicht zu
stellen.