Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich in der Bahnhofstraße (bis Ecke Jahnstraße), in der Brückenstraße und in der Altenfelderhofstraße, sowie in den Siedlungsgebieten Berglein I/II, Berglein III/IV und Sandleite eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 bzw. die Errichtung einer „Zone 30“.
Hierbei soll jedoch die aktuelle Vorfahrtsregelung
beibehalten werden:
Aktuell gilt an den Einmündungen Bahnhofstraße/Jahnstraße und Bahnhofstraße/Bergstraße jeweils „rechts – vor – links“. Die Altenfelderhofstraße ist Vorfahrtsstraße (Zeichen 301 – „Vorfahrt“).